Bei den Studiengängen wird unterteilt in:
- Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge
- Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge
- Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung
- Studiengänge mit Voranmeldung
- Studiengänge mit Eignungsfeststellungsverfahren
Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge im 1. Fachsemester, die an der LMU angeboten werden, sind: Humanmedizin, Pharmazie, Tiermedizin und Zahnmedizin.
Kann ich mich für diese Studiengänge einfach immatrikulieren?
Nein, für diese Studiengänge ist eine Bewerbung bei der Stiftung für Hochschulzulassung erforderlich.
- Was ist die Stiftung für Hochschulzulassung?
Die Stiftung für Hochschulzulassung ist Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen mit Sitz in Dortmund. - Wie bewerbe ich mich bei der Stiftung für Hochschulzulassung?
Sie können sich über Stiftung für Hochschulzulassung online bewerben! - Wie sind die Auswahlkriterien bei der Stiftung für Hochschulzulassung?
Nähere Informationen zu den Auswahlkriterien entnehmen Sie bitte der Stiftung für Hochschulzulassungs-Info.
Wenn Sie deutscher Staatsangehöriger, Bildungsinländer oder EU/EWR-Bürgerin sind, müssen Sie einen Online-Bewerbungsantrag stellen.
- Wie soll ich mich als ausländischer Staatsbürger aus einem nicht EU/EWR-Mitgliedsland (kein Bildungsinländer) für ein örtlich zulassungsbeschränktes Studienfach bewerben?
Bitte wenden Sie sich an das Referat für Internationale Angelegenheiten. - Wie wird im Zulassungsverfahren für höhere Semester zwischen Ortswechslern und Quereinsteigern unterschieden?
Ortswechsler sind Bewerberinnen bzw. Bewerber, die für den gewünschten Studiengang an einer Hochschule im Bundesgebiet ordentlich immatrikuliert sind oder waren.
Quereinsteiger sind Bewerberinnen bzw. Bewerber, die sich aufgrund anrechenbarer Studienleistungen bewerben oder den Studiengang, für den sie sich bewerben, bisher nur im Ausland studiert haben.
Die Anrechnung der für die Immatrikulation relevanten Semester erfolgt über das für Sie zuständige Prüfungsamt der Ludwig-Maximilians-Universität. - Kann ich mir einen mir zugewiesenen Studienplatz für nächstes Semester reservieren?
Bitte beachten Sie, dass die Bewerbung jedes Semester erneut erfolgen muss – eine „Reservierung“ von zugeteilten Studienplätzen aus dem letzten Zulassungsverfahren, die nicht angenommen wurden, ist nicht möglich.
Bei einigen Studiengängen gibt es gesonderte Auswahlkriterien, die im Rahmen eines so genannten Eignungsfeststellungsverfahrens überprüft werden.
Die Eignungsfeststellungsverfahren werden von der jeweiligen Einrichtung (Department, Fakultät) durchgeführt, an der der Studiengang angesiedelt ist!
Detailinformationen, wie Termine und Anforderungen der jeweiligen Eignungsprüfung, finden Sie auf den Webseiten der betreffenden Studiengänge.
Erfolgt die Immatrikulation dann beim jeweiligen Institut?
Nein, die Immatrikulation erfolgt nach bestandener Eignungsfeststellungsprüfung zum festgelegten Immatrikulationstermin ausschließlich durch den Hochschulzugang der LMU.
Das Bestehen der Eignungsfeststellungsprüfung ist bei der Immatrikulation (bzw. beim Studiengangwechsel) in den betreffenden Studiengang durch Vorlage eines schriftlichen Bescheids nachzuweisen.
- Für Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung (freie Studiengänge) genügt eine form- und fristgerechte Immatrikulation.
Eine Bewerbung ist daher nicht notwendig. Hierzu zählen auch:
Aufbau-/Promotions-/Erweiterungs- und Ergänzungsstudiengänge.
Das Voranmeldeverfahren wird von der jeweiligen Einrichtung (Department, Fakultät) durchgeführt, an der der Studiengang angesiedelt ist!
Detailinformationen, wie Termine und einzureichende Unterlagen, finden Sie auf den Webseiten der betroffenen Studiengänge.
Die erfolgte Voranmeldung ist bei der Immatrikulation (bzw. beim Studiengangwechsel) in den betreffenden Studiengang durch Vorlage eines schriftlichen Bescheids nachzuweisen.
Freie Studiengänge sind Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung. Hierzu erhalten Sie Informationen im 1x1 für Studieninteressierte.
Bildungsinländer sind ausländische Staatsbürger oder Staatenlose mit einer in Deutschland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung bzw. mit einer im Ausland erworbenen deutschen Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschen Schule.
Die Überprüfung von Zeugnissen für deutsche Bewerberinnen und Bewerber, die im Ausland erworben wurden, erfolgt im Rahmen des Zulassungs- und/oder Immatrikulationsverfahrens durch die Studentenkanzlei, Sachgebiet 1, in Zweifelsfällen unter Beteiligung der Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern.
Die Anerkennungsentscheidungen von den zuständigen Stellen anderer Bundesländer werden anerkannt, soweit nicht ein erheblicher Verstoß gegen eine einschlägige Vereinbarung der Kultusministerkonferenz vorliegt.
Zuständige Stellen:
- Wohnsitz im Freistaat Bayern:
Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern
- Wohnsitz in einem anderen Bundesland:
Das Kultusministerium dieses Landes oder die von ihm beauftragte Stelle.
Die Fristen für die Immatrikulation werden für jedes Semester neu festgelegt und sind der amtlichen Bekanntmachung oder unter Immatrikulationstermine zu entnehmen!
Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, finden Sie bei den Hinweisen zur Immatrikulation.